Update: Notbetreuung

Liebe Eltern der Hubertusschule,

wir hoffen, dass es Ihnen und Ihren Familien gut geht.

Kurzfristig wurde uns heute vom Schulministerium NRW die Erweiterung der Notbetreuung mitgeteilt. Informationen diesbezüglich möchten wir Ihnen in diesem Brief gerne mitteilen. Für den Anspruch der Notbetreuung gelten erweiterte berufliche Tätigkeitsbereiche. Grundlage bildet die Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO), die mit Wirkung vom 27.04.2020 angepasst wird.

Alleinerziehende Elternteile, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen, oder die sich aufgrund einer Schul- oder Hochschulausbildung in einer Abschlussprüfung befinden, haben ab dem 27.04.2020 Anspruch auf die Teilnahme ihres Kindes an der Notbetreuung. Dies gilt für jede Erwerbstätigkeit des alleinerziehenden Elternteils, unabhängig von der Auflistung der Tätigkeitsfelder, die sich aus der Coronabetreuungsverordnung ergeben. Ein Nachweis muss bitte erbracht werden.

Weiterhin gilt, wenn ein Elternteil in Organisation / Einrichtungen / Unternehmen gemäß der Coronaverordnung vom 16.04.2020 beruflich tätig und dort unabkömmlich ist, kann ihr Kind bei uns in der Schule betreut werden. Es ist nötig, einen schriftlichen Nachweis des Arbeitgebers einzureichen.

Die Betreuung darf jedoch nur in Anspruch genommen werden, wenn ihr Kind nicht anderweitig verantwortungsvoll -unter Empfehlung des Robert Koch Instituts– betreut werden kann.

Die Kinder werden in einer Gruppengröße von höchstens 5 Kindern betreut. Leider können wir bei der Gruppenzusammenstellung nicht auf Geschwister oder Freundschaften Rücksicht nehmen, da wir auch hier an bestimmte Auflagen gebunden sind.

Mit dieser Regelung möchte das Ministerium eine Ausbreitung des Virus möglichst unterbinden!

Das entsprechende Formular und die Bestätigung Ihres Arbeitgebers können Sie gerne per Post schicken oder in den Briefkasten der Schule werfen.

Hubertusschule, Schillerstraße 20, 47877 Willich

Setzten Sie uns über einen entsprechenden Betreuungsbedarf bitte umgehend in Kenntnis. In diesem Fall ist eine Angabe der genauen Betreuungszeiten nötig!

Das Betreuungsformular, erhalten Sie unter folgendem Link: 

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/Antrag-auf-Betreuung-eines-Kindes-waehrend-des-Ruhens-des-Unterrichts.pdf

Ganz herzliche Grüße

Martina Ebert und das gesamte Hubertusteam,