Einschulung: aktuelle Informationen

Nachtrag: Wir freuen uns, Ihnen auf diesem Wege mitteilen zu können, dass die Geschwisterkinder der neunen Erstklässler auch am Einschulungsgottesdienst teilnehmen dürfen. 

Bald ist es soweit: Ihr Kind kommt in die Schule. Dies ist für Ihr Kind, aber sicherlich auch für Sie ein besonderes Ereignis, dem Sie freudig und gespannt entgegenblicken. 

Der Einschulungstag soll für alle Beteiligten ein schöner Tag werden. Ziel ist, dass dieser Tag trotz der noch immer anhaltenden Corona-Pandemie feierlich und möglichst unbeschwert verläuft. 

Um dies sicherzustellen, gelten die jeweils aktuellen Maßgaben für Kulturveranstaltungen nach § 1 Absatz 6 der Coronabetreuungsverordnung in Verbindung mit § 13 der Coronaschutzverordnung. 

Das bedeutet nach dem heutigen Stand konkret, dass die bekannten Hygienemaßnahmen bei der Einschulungsfeier einzuhalten sind: 

1. das Tragen von Masken, 

2. die Einhaltung von Mindestabständen, 

3. die einfache Rückverfolgbarkeit der Teilnehmenden (durch Dokumentation ihrer Namen, Adres-sen, Telefonnummern oder E-Mailadressen – siehe Beiblatt) 

4. Um den Gesundheitsschutz für alle an der Einschulungsfeier Beteiligten zu gewährleisten, emp-fehlen wir Ihnen, Ihr Kind unmittelbar vor dem ersten Schultag testen zu lassen. Dieser Test kann bei einem Testzentrum kostenlos („Bürgertest“) erfolgen, oder Sie führen bei Ihrem Kind einen Antigen-Selbsttest durch (höchstens 48 Stunden zurückliegende Testung). Diese Empfehlung gilt auch für alle anderen an der Einschulungsfeier teilnehmenden Personen (Eltern, sonstige Begleit-personen) mit Ausnahme derer, mit einer Immunisierung durch Impfung oder Genesung. 

 Um den organisatorischen Ablauf des Tages zu erleichtern und um zügig mit den Einschulungsfei-erlichkeiten beginnen zu können, wären wir Ihnen dankbar, wenn Sie das ausgefüllte Beiblatt zur Kontakt-Nachverfolgung bei Betreten des Schulgeländes bereithalten würden. Gleiches gilt für ei-nen Nachweis über ein negatives Testergebnis oder einen Nachweis über eine Immunisierung durch Impfung oder Genesung. Bitte beachten Sie, dass die konkreten Einzelheiten zu den Hygi-enemaßnahmen davon abhängig sind, in welcher Inzidenzstufe unsere Schule sich am Tag der Einschulung befindet. 

Jedes Schulkind darf jeweils 2 Begleitpersonen in die Kirche bzw. Kulturhalle mitbringen. Sollte ein Schulkind jüngere Geschwister haben, so dürfen diese mit in die Kulturhalle und im Kinderwagen oder auf dem Schoß der Begleitpersonen Platz nehmen. 

Falls Sie sich schon vor Schulbeginn über die Testungen auf das Corona-Virus mit dem „Lolli-Test“ an Grundschulen informieren wollen, finden Sie alle Hinweise und Erklärungen hierzu unter fol-gendem Link: 

https://www.schulministerium.nrw/lolli-tests 

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung. Wir wünschen allen Beteiligten einen unvergesslichen Einschulungstag und Ihrem Kind einen guten Start in eine tolle und erfolgreiche Grundschulzeit an der Hubertusschule. 

Mit freundlichen Grüßen 

M. Ebert und das gesamte Hubi-Team